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Der kleine Geoffrey hat seinen Kampf verloren
Geoffrey Bernard ist tot
Südkurier, Baden-Württemberg
Donnerstag 28.12.2006,
Gedanken zu Weihnachten und dem Neuen Jahr!
oder
Was ist der Sinn des Lebens?
Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND e.V.
Rundbrief Nr 7
vom 20.12.2006
Lücke im Gesetz
Ärztepfusch nur im eigenen Land verfolgt
Thüringer Allgemeine Zeitung
07. Sept. 2005, Seite 1 und 8
Immer wieder sonntags
Eine Familie vom Bodensee kämpft gegen die Folgen eines ärztlichen Kunstfehlers
Südkurier, DIE DRITTE SEITE
Samstag, 19. März 2005
Ärztepfusch (pdf)
Was in deutschen Praxen
und Kliniken schief läuft
Stern Nr. 51
09. Dezember 2004
Herzattacke vor dem Urteil
Gynäkologe angeklagt
Welt am Sonntag
30. März 2003
Geburtsschaden - Was tun?
Betroffene knüpfen ein Netz
Hebammen Info 3/03
Eine Mutter gibt alles auf - für den behinderten Sohn
Wegen eines ärztlichen Fehlers kam Geoffrey Bernard mit einer Gehirnlähmung auf die Welt. Seine Eltern hoffen dennoch, dass er irgendwann selbstständig leben
Welt am Sonntag "Wams"
19. Mai 2002
"Dieser Arzt kann uns nicht trennen"

Ein 42-jähriger Kaufmann zeigt den Chef der Frauenklinik Suhl wegen fahrlässiger Tötung seiner Ehefrau an. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben

Welt am Sonntag "Wams"
14. April 2002
Das Internet bietet ein Forum für Opfer von Behandlungsfehlern

"Mike" und "Geoffrey" helfen Betroffenen mit wertvollen Tipps

Stadtspiegel Dorsten vom 03.04.2002

Selbsthilfe: Medizinische Fehlbehandlung

INFO-Blatt, Ausgabe Februar - Mai 2002, des Familientreffs Uhldingen-Mühlhofen
Schicksal oder Arztpfusch?
Privates Netzwerk Medizingeschädigter
Zwei Internetseiten bieten wichtige Informationen zur Selbsthilfe
Südkurier Nr.22,
Samstag, 26. Januar 2002
Unabhängige Tageszeitung in Baden-Württemberg
Sonderbeilage Wochenend Kurier - GESUND & FIT
GYNÄKOLOGE MUSS VOR GERICHT
MDR Videotext
26.01.2002, Seite 183
Medizinskandal erschüttert Polen
Die polnische Zeitung "Gazeta Wyborcza" berichtete am Mittwoch, 24.01.2002
Anklage gegen Suhler Arzt
Mediziner soll den Tod einer Oberhoferin verschuldet haben
Thüringer Allgemeine
26.01.2002
Staatsanwaltschaft Meiningen erhebt Anklage!

Radiosender MDR 1 Radio Thüringen vom 25.01.2002 Nachrichtensendung um 12.00 Uhr berichtet u.a.

Bittere Erfahrungen
Oberhofer zeigte Suhler Arzt wegen fahrlässiger Tötung an
Tageszeitung "Thüringer Allgemeine" vom 25.10.2001
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Chef der Suhler Frauenklinik Nachrichtenmeldung "Antenne Thüringen" vom 24.10.2001
Radio Meldung MDR 1 Radio Thüringen vom 23.10.2001, 18.00 Uhr Nachrichten
Neueröffnung einer Schule für Gesundheitsberufe Tageszeitung "Freies Wort" vom 28.September 2001
2 Klinik - Ärzte wegen Fehlern angeklagt Tageszeitung "Freies Wort" vom 12.Oktober 2001
Wenn die Fehler tödlich sind...

Wochenspiegel für das Erzgebirge vom 19. September 2001

Alles nur Wahlkampf
Qualitäts- TÜV für Ärzte
SAT 1 - Videotext vom So., 26.08.2001
Wenn Fehler anderen Menschen weh tun Wochenspiegel - Thüringen vom 22.08.2001
Stichwort "Arztfehler": Internet - Adresse für Betroffene Westfälische Rundschau, Zeitgeschehen, vom 16.August 2001

Kassen-Betrug in Milliarden-Höhe
POLITIK

SAT.1 Teletext Seite 125 Freitag, 27.07.2001

Schwarze Schafe in weißen Kitteln?

TV Süd-Thüringen Regionalfernsehen Teletext Seite 888 Donnerstag, 26.07.2001

Ärztepfusch - Tipps für Geschädigte GESUNDHEIT

tm3 Teletext Seite 162 23.07.2001

Ärztepfusch - Tipps für Geschädigte Teletext SAT 1 Seite 502/2, Montag 16.07.2001
Ärzte-Skandal in Niedersachsen Teletext SAT 1, Tafel 111, Freitag, 13.07.2001






Rechtssprechung:
OLG Hamm, Urteil vom 25. Januar 1995, 3 U 40/94, in AHRS 2500/141:

"Wehen fördernde Mittel dürfen nur gegeben werden, wenn zugleich eine Überwachung mittels CTG vorgenommen wird. Eine vorzeitige Beendigung der CTG-Aufzeichnung ist fehlerhaft. Ein präpathologisches CTG stellt eine Kontraindikation für eine Paracervikalblokade (= Injektion in das parazervikale Gewebe zur Linderung des Dehnungsschmerzes) dar.


OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Januar 1996, 5 U 17/95, in AHRS 2500/155:

"Der Gynäkologe begeht einen groben Behandlungsfehler, wenn er der Hebamme die weitere Beobachtung der CTG-Aufzeichnungen überlässt, obwohl diese bereits hochpathologisch sind, und wenn er sich auch nicht in kurzen Abständen darüber informiert und die medizinisch notwendigen Befunde dazu erhebt, ob inzwischen eine Besserung eingetreten ist."


OLG Hamm, Urteil vom 23. April 1997, 3 U 10/96, in AHRS 2500/175 und 6562/153:

"Es ist ein grober Behandlungsfehler, wenn der eine Geburt betreuende Arzt, nachdem die CTG-Aufzeichnungen wegen schlechter Qualität des Gerätes nicht mehr auswertbar geworden sind, trotz mehrfacher Anzeichen für eine Hypoxie weder eine Kopfschwartenelektrode anlegt, noch eine Mikroblutgasanalyse vornehmen lässt."


OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 1997, 8 U 178/95, in AHRS 2500/176 und 6565/124:

"Das Unterlassen der zwingend gebotenen Beendigung einer Schwangerschaft durch Kaiserschnitt ist ein grober Behandlungsfehler."





§ 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.



BGH, Urteil vom 21. September 1982, Aktenzeichen: VI ZR 302/80

Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern
bei Diagnose- und Kontrollversäumnissen

Im Arzthaftungsprozess kann eine Beweislastumkehr für den Kausalitätsnachweis nach den Grundsätzen, die bei groben Behandlungsfehlern dazu entwickelt worden sind, auch dann in Betracht kommen, wenn der Arzt in erheblichem Ausmaß Diagnosebefunde und Kontrollbefunde zum Behandlungsgeschehen nicht erhoben hat und deshalb in besonderem Maß dafür verantwortlich ist, dass die Daten zur Aufdeckung des Behandlungsverlaufs nicht zur Verfügung stehen.



BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, Aktenzeichen: IX ZR 363/97

Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozess

Auch im Arzthaftungsprozess beginnt die Verjährung, wenn mehrere Ersatzpflichtige ernsthaft in Betracht kommen, erst mit dem Zeitpunkt, in dem begründete Zweifel über die Person des Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen.


BGH, Urteil vom 23. März 2004, Aktenzeichen: VI ZR 428/02

Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde. In diesem Rahmen ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Befundergebnisses unabhängig von der Kausalitätsfrage zu beurteilen und darf insbesondere nicht mit der Begründung verneint werden, der Gesundheitsschaden könne auch infolge eines völlig anderen Kausalverlaufs eingetreten sein.



BGH, Urteil vom 27. April 2004 - VI ZR 34/03 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Dafür reicht aus, daß der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahelegen oder wahrscheinlich machen muß der Fehler den Schaden hingegen nicht.



BGH, Urteil vom 16. November 2004, Aktenzeichen: VI ZR 328/03

Eine Verletzung der Pflicht des behandelnden Arztes zur therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung), die als grober Behandlungsfehler zu werten ist, führt regelmäßig zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden, wenn sie geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; eine Wahrscheinlichkeit für ein Ergebnis einer Kontrolluntersuchung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.



BGH, Urteil vom 5. April 2005, Aktenzeichen: VI ZR 216/03

Steht fest, dass der Arzt dem Patienten durch rechtswidriges und fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat, so muss der Arzt beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten hätte. Die Behandlungsseite muss, sofern ein schadensursächlicher Eingriff ohne ausreichende vorherige Aufklärung des Patienten erfolgt ist, auch beweisen, dass es zu dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre.
Den ganzen Text lesen unter ... http://juris.bundesgerichtshof.de







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