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Ärztepfusch hat Dein Leben zerstört Wir haben gekämpft um Dich glücklich zu machen Dein Lachen und Deine schönen großen braunen Augen waren unser Lohn. |
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Du warst schnell wie der Blitz und so schnell hast Du uns verlassen. Ein Drama war Deine Geburt Ein Drama ist auch Dein Tod. |
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In tiefer und unendlicher Trauer um unseren besten Freund Deine Eltern Claire und Manfred |
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Die Trauerfeier fand am Donnerstag, den 28.12.2006, 14.00 Uhr in der Aussegnungshalle in Seefelden statt. Geoffreys Vater durfte am 28. Juni 1998 mit seinen eigenen Händen die Nabelschnur seines Sohnes durchdrennen. Mit diesen Händen wurde die Urne am 9. Januar 2007 in aller Stille beigesetzt. |
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Trauerrede Genau heute vor acht Jahren und sechs Monaten, am 28.06.1998 wurde Geoffrey im Krankenhaus Überlingen geboren. Er kam an einem Sonntag zur Welt. Er war ein Sonntagskind. "Aber Glück hast Du nicht gehabt Die Verantwortlichen bei Deiner Geburt haben so ziemlich alles falsch gemacht. Trotz schwacher Herztöne wurde in immer höher Dosis Wehenbeschleuniger anstatt Wehenhemmer verabreicht. Zwingend notwenige Blutgasanalysen zur Kontrolle der Sauerstoffversorgung wurden völlig vergessen und als alles zu spät war, versuchte man Dich zuerst mit einer kaputten Saugglocke zu holen. Später mussten wir noch erfahren, dass der Wehenschreiber über die letzten zwei Geburtsstunden defekt gewesen sein soll. Um 12Uhr und 3 Minuten kam Geoffrey schneeweiß, die Nabelschnur dreimal um den Hals gewickelt, tot zur Welt. Es folgte eine rudimentäre Reanimation und die viel zu späte Notfallverlegung nach Friedrichshafen. Erst nach zwei Wochen konnte er zum ersten mal in seinem Leben schreien. Zu diesem Zeitpunkt wurde uns immer noch Hoffnung gemacht, dass wir ein ganz gesundes Kind bekommen würden. Seine Mama hat in dieser Zeit angefangen Geoffrey vorzusingen. 1. LIED "La poule aux oeufs d'or" Interpret: Carmen Campagne CD: Rêves multicolores Die Ärzte in Friedrichshafen haben uns künstlicher Mageneingang und Beruhigungsmittel empfohlen. "Dann haben Sie es etwas leichter mit ihm!" Und wir sollten ihn doch möglichst schnell weg geben bevor die Liebe kommt und ein neues Kind zeugen. Danke für den guten Rat. Aber die Liebe zu Dir war schon da. Die war immer da. Weder von Friedrichshafen noch vom damaligen Kinderarzt wurden wir über notwendige Krankengymnastik, Pflegestufe und Pflegedienst informiert. Alles mussten wir uns selbst erarbeiten. Erst kurz vor Weihnachten 1998 hatten wir das erste Mal professionelle Hilfe zu Hause. Sein Lachen und seine wunderschönen braunen Augen haben uns für alle Mühen entlohnt. 4. LIED "Jedes Kind braucht ein Engel" Interpret: Ölberg Kinderchen Sonderdruck erhalten von Annely Vogel † - Kozijavkin Föderverein Wir danken Danke an alle. In über einem dutzend Fernsehbeiträge haben wir auf unser Problem, auf das Problem der Medizingeschädigten hingewiesen. Viele Zeitungen und Zeitschriften haben über uns berichtet aber Hilfe haben wir trotzdem nicht erhalten. Wir klagen an
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Deutschland ein Wintermärchen oder Stille Nacht heilige Nacht... bei Ärztepfusch niemand wacht Zum 5. Geburtstag von Geoffrey - Es sind noch viele Fragen offen |
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ZDF.reporter - "Durchhalten bis zur Selbstaufgabe" Für alle die die Sendung noch einmal sehen möchten bzw. verpasst haben - das ZDF hat den Film-Beitrag ins Internet gestellt... >>> |
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ZDF.Mona Lisa - "Ärztefehler - und dann?" Was Medizingeschädigte erleiden... >>> |
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OLG Hamm, Urteil vom 25. Januar 1995, 3 U 40/94, in AHRS 2500/141: "Wehen fördernde Mittel dürfen nur gegeben werden, wenn zugleich eine Überwachung mittels CTG vorgenommen wird. Eine vorzeitige Beendigung der CTG-Aufzeichnung ist fehlerhaft. Ein präpathologisches CTG stellt eine Kontraindikation für eine Paracervikalblokade (= Injektion in das parazervikale Gewebe zur Linderung des Dehnungsschmerzes) dar. OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Januar 1996, 5 U 17/95, in AHRS 2500/155: "Der Gynäkologe begeht einen groben Behandlungsfehler, wenn er der Hebamme die weitere Beobachtung der CTG-Aufzeichnungen überlässt, obwohl diese bereits hochpathologisch sind, und wenn er sich auch nicht in kurzen Abständen darüber informiert und die medizinisch notwendigen Befunde dazu erhebt, ob inzwischen eine Besserung eingetreten ist.". OLG Hamm, Urteil vom 23. April 1997, 3 U 10/96, in AHRS 2500/175 und 6562/153: "Es ist ein grober Behandlungsfehler, wenn der eine Geburt betreuende Arzt, nachdem die CTG-Aufzeichnungen wegen schlechter Qualität des Gerätes nicht mehr auswertbar geworden sind, trotz mehrfacher Anzeichen für eine Hypoxie weder eine Kopfschwartenelektrode anlegt, noch eine Mikroblutgasanalyse vornehmen lässt.". OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 1997, 8 U 178/95, in AHRS 2500/176 und 6565/124: "Das Unterlassen der zwingend gebotenen Beendigung einer Schwangerschaft durch Kaiserschnitt ist ein grober Behandlungsfehler.". |
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