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Laut Gutachten von 2003 sollte nach Auffassung des Rates Übereinstimmung hinsichtlich der folgenden Punkte erzielt werden:
Kurzfassung auf Seite 65, Abs. 112., Punkt 5
Langfassung auf Seite 376, Abs. 497, Punkt 5
Sanktionsfreiheit bei (Selbst-)Meldung gegenüber den Haftpflichtversicherern; Fragen der sonstigen wirtschaftlichen, zivilrechtlichen und gegenbenenfalls straftrechtlichen Sanktionsfreiheit bei (Selbst-)Meldung.
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Der jetzige Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen ist von der Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer berufen und am 25. März 1999 offiziell ernannt worden.
Neben der Berufung von drei früheren Mitgliedern des Sachverständigenrats erfolgten auch einige Neuberufungen. Sie sollen neue inhaltliche Akzente in den Bereichen "Pflege, Gesundheitsförderung" und "hausärztlicheVersorgung" setzen.
Das Gremium umfasst sieben Mitglieder. Aufgaben: http://www.svr-gesundheit.de/aufgaben/aufglei.htm
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen im SGB V
Fünftes Kapitel
Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen § 142
Unterstützung der Konzertierten Aktion;
Sachverständigenrat
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit stellt die für die Beratungen der Konzertierten Aktion erforderlichen Daten unter Berücksichtigung des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung zur Verfügung und erläutert sie.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit beruft einen Sachverständigenrat, der die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Der Sachverständigenrat hat
zudem die Aufgabe, Gutachten zur Entwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstellen; er hat dabei im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Versorgung Bereiche mit Über-, Unter- und Fehlversorgungen und Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven aufzuzeigen und zu bewerten.
Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Gegenstand des Gutachtens näher bestimmen. Der Sachverständigenrat erstellt das Gutachten im Abstand von zwei Jahren und leitet es dem Bundesministerium für Gesundheit jeweils zum 15. April, erstmals im Jahr 2001, zu.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt das Gutachten den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes unverzüglich vor und nimmt in angemessener Frist zu dem Gutachten Stellung.
Auszug - Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Rat der Gutachter.
Besonders bemerkenswert ist der Punkt 5, Abs. 497,
Seite 376! s. u.
Hier wird doch tatsächlich folgendes gefordert:
Zitat:
"Sanktionsfreiheit bei (Selbst-) Meldung gegenüber den Haftpflichtversicherern, Fragen der sonstigen wirtschaftlichen, zivilrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Sanktionsfreiheit bei (Selbst-) Meldung."
Das ganze GA ist nachzulesen unter:
http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/gutalt/gutaltle.htm
(lange Fassung anklicken)
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Weitere Zitate aus dem Gutachten 2003:
Als "vermeidbar" sind unerwünschte Ereignisse dann einzustufen, wenn sie durch Einhaltung der zum Zeitpunkt des Auftretens geltenden Sorgfaltsregeln verhinderbar gewesen wären.
Zudem muss davon ausgegangen werden, dass die bekannten Zahlen lediglich die "Spitze eines Eisbergs" beschreiben.
Studien in den USA deuten darauf hin, dass bei 2,9 bis 3,7% aller Krankenhaus behandelten Patienten unerwünschte Ereignisse aufteten. Diese führen in 6,6% bzw. 13,6% zu Todesfällen. Vergleichbare Untersuchungen aus anderen Ländern sprechen für z.T. noch höhere Raten unerwünschter Ereignisse. Die dadurch verusachten Kosten sind erheblich. Unter der vereinfachten Annahme, die angloamerikanischen Untersuchungsergebnisse wären auf die Verhältnisse in Deutschnd übertragbar, ergäben sich bei ca. 16,5 Mio. Krankenhausbehandlungsfällen im Jahr 2001 zwischen 31.600 und 83.000 Todesfälle aufgrund unerwünschter Folgen medizinischer Interventionen im Krankenhaus. Damit würden mehr Menschen an den Konsequenzen medizinischer Diagnostik und Therapie bzw. an Behandlungsfehlern versterben, als beispielsweise an Dickdarmkrebs, Brustkrebs oder Verkehrsunfällen.
Als häufigste Fehlerquellen werden immer wieder Kommunikations- und Koordinationsdefizite identifiziet, die oft vor dem Hintergrund einer unzulänglichen Prozessorganisation zu sehen sind. Insbesondere fehlen vielfach standardisierte Ablaufpläne und interne Leitlinien.
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