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loi 113 - Gesetz 113 - Provinz Quebec, Kanada
Medizinproduktegesetz - MPG

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Nützliche Adressen rund um die Geburt ...>>>



B







BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung GGMBH ...>>>

Gemäß § 137 SGB V sind ab dem 1. Januar 2001 alle für die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet an einer externen vergleichenden Qualitätssicherung teilzunehmen.

Wissenschaftliche Evaluation der Qualitätsindikatoren der Geburtshilfe:
Stellungnahme der Fachgruppe Perinatalmedizin, Januar 2003





C



Computerbasiertes Anonymes Critical Incident Reporting ...>>>

Der folgende Artikel stellt ein System vor, das breit abgestützt (Ärzte, Pflege, FMH, Apotheker) auf der Basis der im Bereich Anästhesie seit vielen Jahren betriebenen Critical Incident Reporting Systeme (CIRS) entstanden ist. Dieses generalisierte CIRSmedical-System (PC-, Intranet- oder Internet-basiert) definiert indirekt einen minimalen Datensatz, behält aber eine hohe fach- und berufsgruppenspezifische Konfigurierbarkeit. Das System wird interessierten Kreisen gratis zur Verfügung gestellt (www.CIRSmedical.org) und soll dazu dienen die Schwelle zur Einführung solcher Systeme zu senken. Es kann lokal, dezentral in Spitälern und auch übergreifend in geschlossenen Benutzergruppen eingesetzt werden.




D



Datenschutz ...>>>





... >>>

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) stellt ein Forum für den wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der medizinischen Ultraschallanwendungen dar. Sie vereint Ärzte verschiedener Fachgebiete, medizinische Assistenzberufe, Naturwissenschaftler und Techniker. Mit ca. 6800 Mitgliedern gehört sie zu den größten medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften in Deutschland und zu den größten Ultraschallgesellschaften weltweit.





DIMDI ...>>>

- Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information


E



F




Fakten - Ein Tatsachenbericht

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Forum

Gemeinsames Forum Privates Netzwerk Medizingeschädigter und Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND -AKMG- e.V.


Das DISKUSSIONSFORUM
Privates Netzwerk Medizingeschädigter


Forum Patientenrechte beim MDR
Wir danken der MDR Redaktion für die Einrichtung dieses Forums



WDR Fernsehen Talksendung hart aber fair.Thema Kunstfehler und überarbeitete Ärzte, - Forum.
Mit freundlicher Genehmigung von WDR Fernsehen



G


Alphabetische Liste der Gesetze
z.B. BGB, StGB

Bundesrechtsanwaltordung - BRAO
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte - BRAGO





Gesetze zur sozialen Sicherung...>>>




Sozialgesetzbuch SGB


§ 137 SGB V - Maßnahmen der Qualitätssicherung

Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung
(Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988 BGBI. I S. 2477)


Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch(IX)
-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -


Grafik: Besuchen Sie SGB9-umsetzen.de SGB IX umsetzen


Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung
(Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBI I S. 1014)






Genfer Gelöbnis


Gesundheitsreform


Informationsschrift der NGM-BW Dezember 2003
http://www.ngm-bw.de/Angebote/Gesundheitsreform_Info_Schrift_der_NGM-BW_Dez2003.pdf

Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
http://www.die-gesundheitsreform.de/hintergruende/materialien/leporello.html




Gutachten - Schlichtungsstellen

H




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I




J



K


KTQ - Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus


Sie müssen ins Krankenhaus und suchen nun die am besten geeignete Klinik in Ihrer Nähe?
Einen ersten Eindruck können Sie sich mit dem Klinik Lotse verschaffen.



L




loi 113 - Gesetz 113 -


Sanktioniert am 19. Dezember 2002

Änderungen des Gesetz über den Gesundheitsdienst und die Sozialdienste, die die Sicherheitsleistung von Gesundheitsdienst und von Sozialdiensten betreffen:

  • Der Benutzer hat das Recht über jeden Unfall informiert zu werden, der sich im Laufe der Leistung der Dienste ereignet, die er empfangen hat und Auswirkungen auf seinen Gesundheitsstand oder sein Wohlergehen bewirken

  • Außerdem muss jeder, der seine Tätigkeit in einer Einrichtung oder im Auftrag dieser Einrichtung ausübt, zwingend an die Einrichtungsleitung den ganzen Zwischenfall oder Unfall den er festgestellt hat anzeigen.

  • Außerdem wird in allen Einrichtungen des Gesundheitsnetzes und des Sozialdienstes ein Verwaltungsausschuss für Risiken und Qualität ins Leben gerufen.

  • Dieser Ausschuss muss insbesondere die Zwischenfall- oder Unfallrisiken identifizieren und analysieren und alle Empfehlungen machen, die für den Verwaltungsrat der Einrichtung nützlich sind, um die Sicherheit des Gesundheitsdienstes und der Sozialdienste zu verbessern.


    den ganzen Text lesen ...>>>


    Québec / Canada


    ASSEMBLÉE NATIONALE

    Projet de loi no 113
    Loi modifiant la Loi sur les services de santé et les services sociaux concernant la prestation sécuritaire de services de santé et de services sociaux

    Présenté le 14 juin 2002
    Principe adopté le 17 octobre 2002
    Adopté le 19 décembre 2002
    Sanctionné le 19 décembre 2002

    .....>>> loi 113 pdf


    Adoption du projet de loi 113



Loi 113

Les erreurs médicales ne passeront plus inaperçues


M



MDS

Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V.
Unter der Rubrik Download/Leitfäden
findet sich z.B.
ein Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und MDK bei drittverursachten Gesundheitschäden, insbesondere bei Behandlungsfehlern



Medizinproduktegesetz

Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)


vom 2. August 1994, geändert durch das Gesetz zur Änderung des Medizinproduktegesetes vom 6. August 1998

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folg. Gesetz beschlossen: ...>>>


Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)

in der Fassung der Bekanntmachung1 vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146)


N


News - TV Beiträge


Durchhalten bis zur Selbstaufgabe
Das Leben der Eltern von behinderten Kindern
ZDF.reporter, 23.04.2003


Ärztefehler - und dann?
Was Medizingeschädigte erleiden
ZDF Mona Lisa, 07.03.2003


Eine Mutter gibt alles auf - für den behinderten Sohn
Welt am Sonntag, 19.05.2002


Geburtsschaden - Der Fall Geoffrey
Mit freundlicher Genehmigung von Pro 7 SAM


Ärztepfusch bei den "Göttern in Weiß"
Im Fall des kleinen Geoffrey von Kunstfehler zu sprechen
wäre der blanke Hohn.
Mit freundlicher Genehmigung ARD/MDR Fernsehen/Brisant


O



P




Petition 13/02952



Pflegeversicherung

Rahmenvertrag über ambulante pflegerische Versorgung


Rahmenvertrag über ambulante pflegerische Versorgung gem § 75 Abs. 1 SGB XI
für das Land Baden-Württemberg
Stand 28.02.03

Leistungspakete im Rahmen der ambulanten Pflegeversicherungen




Q




  • Quebec - siehe L wie loi 113

  • Qualität im Krankenhaus - siehe K wie KTQ


R



Recht


Keine Beweisnachteile für den Arzt, wenn in geburtshilflichen Schadensfällen das Geburtsprotokoll lückenhaft ist und die CTG-Aufzeichnungen fehlen?

Urteil OLG Hamm vom 29.01.2003 (3 U 91/02),
veröffentlicht in VersR 2005, Seite 412

Gebutshausfall

BGH, Urteil vom 07.12.2004 (VI ZR 212/03, Hamm) veröffentlicht in VersR 2005, Seite 408


Wann ist der Mensch ein Mensch ....
Anfrage an und Antwort des Bundesjustizministerium


Verfolgungsverjährung und Verjährungsunterbrechung im Strafrecht
von RA Jürgen Korioth, Hennef


Verjährungsfristen im Arzthaftungsrecht nach der Neuregelung ab 01.01.2002
Wir danken RA Jürgen Korioth für die Erstellung und Freischaltung des Textes


Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung
wir danken Herrn RA Korioth für die freundliche Linkfreigabe


" Eduard Zimmermann - e 110 Das Sicherheitsportal,
(News und BGH-Urteile)"



Gerichtsurteile zur Herausgabe der Krankenunterlagen


Gutachten - Schlichtungsstellen


Pflegeversicherung - Pflegestufen - Originalgutachten
Wir bedanken usn bei Herrn Thomas J. Kramer,
ZDF Ratgeber WISO, für die freundliche Text und Linkfreigabe



Ratgeber -Patientenrechte
Mit freundlicher Genehmigung des MDR





Rehabilitation ...>>>


S



T



Tipps


  • Schließen Sie mindestens drei Monate vor Behandlung/Geburt
    eine Rechtsschutzversicherung ab

  • Wie hoch ist Ihr Arzt haftpflichtversichert?

    Hat Ihr Arzt überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?

  • Ist er Belegarzt oder mitversichert bei einem Belegarzt?

  • Ist er Angestellter bei einem Krankenhaus?



  • Wollen Sie von einem bestimmten Arzt behandelt werden, dann
    bestehen Sie auf eine schriftliche Zusage!

    Die besten Geburtskliniken in Deutschland
    ÖKO-TEST Juni 2002
    Mit freundlicher Genehmigung von ÖKO-TEST


    Notfall Gesundheit
    Mit freundlicher Genehmigung von ZDF Fernsehen


    Linkliste der Picker Institute Europa


    Informationen für Patientinnen und Patienten
    Verbraucherschutz im Gesundheitswesen
    Wir danken dem Picker Institute Europa für die Linkfreigabe



  • TV siehe N wie News

    U



    V










    Rechtssprechung:
    OLG Hamm, Urteil vom 25. Januar 1995, 3 U 40/94, in AHRS 2500/141:

    "Wehen fördernde Mittel dürfen nur gegeben werden, wenn zugleich eine Überwachung mittels CTG vorgenommen wird. Eine vorzeitige Beendigung der CTG-Aufzeichnung ist fehlerhaft. Ein präpathologisches CTG stellt eine Kontraindikation für eine Paracervikalblokade (= Injektion in das parazervikale Gewebe zur Linderung des Dehnungsschmerzes) dar.


    OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Januar 1996, 5 U 17/95, in AHRS 2500/155:

    "Der Gynäkologe begeht einen groben Behandlungsfehler, wenn er der Hebamme die weitere Beobachtung der CTG-Aufzeichnungen überlässt, obwohl diese bereits hochpathologisch sind, und wenn er sich auch nicht in kurzen Abständen darüber informiert und die medizinisch notwendigen Befunde dazu erhebt, ob inzwischen eine Besserung eingetreten ist."


    OLG Hamm, Urteil vom 23. April 1997, 3 U 10/96, in AHRS 2500/175 und 6562/153:

    "Es ist ein grober Behandlungsfehler, wenn der eine Geburt betreuende Arzt, nachdem die CTG-Aufzeichnungen wegen schlechter Qualität des Gerätes nicht mehr auswertbar geworden sind, trotz mehrfacher Anzeichen für eine Hypoxie weder eine Kopfschwartenelektrode anlegt, noch eine Mikroblutgasanalyse vornehmen lässt."


    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. April 1997, 8 U 178/95, in AHRS 2500/176 und 6565/124:

    "Das Unterlassen der zwingend gebotenen Beendigung einer Schwangerschaft durch Kaiserschnitt ist ein grober Behandlungsfehler."





    § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

    Schadensersatzpflicht

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.



    BGH, Urteil vom 21. September 1982, Aktenzeichen: VI ZR 302/80

    Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern
    bei Diagnose- und Kontrollversäumnissen

    Im Arzthaftungsprozess kann eine Beweislastumkehr für den Kausalitätsnachweis nach den Grundsätzen, die bei groben Behandlungsfehlern dazu entwickelt worden sind, auch dann in Betracht kommen, wenn der Arzt in erheblichem Ausmaß Diagnosebefunde und Kontrollbefunde zum Behandlungsgeschehen nicht erhoben hat und deshalb in besonderem Maß dafür verantwortlich ist, dass die Daten zur Aufdeckung des Behandlungsverlaufs nicht zur Verfügung stehen.



    BGH, Urteil vom 24. Juni 1999, Aktenzeichen: IX ZR 363/97

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozess

    Auch im Arzthaftungsprozess beginnt die Verjährung, wenn mehrere Ersatzpflichtige ernsthaft in Betracht kommen, erst mit dem Zeitpunkt, in dem begründete Zweifel über die Person des Ersatzpflichtigen nicht mehr bestehen.


    BGH, Urteil vom 23. März 2004, Aktenzeichen: VI ZR 428/02

    Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde. In diesem Rahmen ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Befundergebnisses unabhängig von der Kausalitätsfrage zu beurteilen und darf insbesondere nicht mit der Begründung verneint werden, der Gesundheitsschaden könne auch infolge eines völlig anderen Kausalverlaufs eingetreten sein.



    BGH, Urteil vom 27. April 2004 - VI ZR 34/03 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

    Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Dafür reicht aus, daß der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahelegen oder wahrscheinlich machen muß der Fehler den Schaden hingegen nicht.



    BGH, Urteil vom 16. November 2004, Aktenzeichen: VI ZR 328/03

    Eine Verletzung der Pflicht des behandelnden Arztes zur therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung), die als grober Behandlungsfehler zu werten ist, führt regelmäßig zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden, wenn sie geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; eine Wahrscheinlichkeit für ein Ergebnis einer Kontrolluntersuchung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich.



    BGH, Urteil vom 5. April 2005, Aktenzeichen: VI ZR 216/03

    Steht fest, dass der Arzt dem Patienten durch rechtswidriges und fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat, so muss der Arzt beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten hätte. Die Behandlungsseite muss, sofern ein schadensursächlicher Eingriff ohne ausreichende vorherige Aufklärung des Patienten erfolgt ist, auch beweisen, dass es zu dem Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre.







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