Reaktionen auf unseren Offenen Brief vom 23.02.2001:
Stadtrat Günter Wenk per Telefax vom 26.02.2001
Vielen Dank für diese Info.
Mit großer Betroffenheit habe ich das gelesen - mit stellen sich die Haare zu Berge! Solche Berichte in Medien waren immer sehr weit weg für mich - nun nicht mehr! Mit aufrichtigen Mitgefühl für Ihr Leiden + Freundliche Grüße Günter Wenk
An dieser Stelle möchten wir uns bei Herrn Stadtrat Wenk für seine Antwort bedanken. Er ist bis heute der einzige Stadtrat von Überlingen der sich zu einer Antwort an uns bewegen konnte.
Ulrich Müller, Minister für Umwelt und Verkehr, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, Schreiben vom 02.03.2001
... Ihr Brief hat mich sehr betroffen gemacht. In Ihrem konkreten Fall kann ich nichts tun - Sie haben das wohl auch nicht erwartet. Sie haben mich aber, soweit es um Fragen ärztlicher Haftpflicht bzw. Vorkehrungen gegen Schädigungen geht, sensibilisiert und ich werde, wenn ich mit solchen Fragen berührt bin, Kontakt zu den von Ihnen genannten Patientenschutzorganisationen halten, um von dort Rat zu holen, welche Maßnahmen die Politik - in meinem Fall die Landespolitik - ergreifen müsste.
Ich fühle mit Ihnen und wünsche Ihnen, dass Sie Ihr schweres Schicksal ertragen können, zugleich aber auch Kopf und Herz frei bekommen, um sich auch anderen Belangen des Lebens zuwenden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Müller MdL
Staatsministerium Baden-Württemberg, Abteilungsleiter II, Schreiben vom 12.03.2001
... im Auftrag des Herrn Ministerpräsidenten bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 23.02.2001. Der Herr Ministerpräsident hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Zunächst möchte ich mein tiefempfundenes Mitgefühl zum Ausdruck bringen. Ich habe Ihr Schreiben an das fachlich zuständige Sozialministerium Baden-Württemberg, Schellingstrasse 15, 70174 Stuttgart mit der Bitte weitergeleitet, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten.
Ich darf Ihnen die freundlichen Grüße des Herrn Ministerpräsidenten übermitteln und verbleibe selbst
mit freundlichen Grüßen
Julian Würtenberger
Landratsamt Bodenseekreis, Der Landrat, Schreiben vom 13.03.2001
... Ihrem offenen Brief vom 23. Februar 2001 musste ich entnehmen, welch furchtbares Unglück Sie bei der Geburt Ihres kindes getroffen hat.
Ohne mich zur Schuldfrage äußern zu können, da das Krankenhaus in Überlingen ein Städtisches ist, weiß ich, dass wenn nur der geringste Zweifel an menschlichem Versagen übrig bleibt, dies zu einer unvorstellbaren Belastung und zu ständigen Fragen seiten der Eltern führt.
Ich möchte Ihnen zu dem tragischen Fall, den Ihre Familie getroffen hat, mein tiefes Mitgefühl aussprechen und bin mit Ihnen darüber einig, dass der letzte Absatz Ihres Schreibens tatsächlich mehr zum Tragen kommen müsste. Einen ersten Schritt dazu haben Sie ja durch Ihren offenen Brief selbst unternommen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Tann
DIE REPUBLIKANER, Schreiben vom 13.03.2001
Betr.: Ihr Schreiben vom 23.02.2001
... ich habe Ihr Schreiben vom 23.02.2001 mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das Schicksal Ihres Sohnes Geoffrey ist leider kein Einzelschicksal. Auch Ärzte machen bekanntlich Fehler. Für diese Fehler müssen sie dann jedoch haften. Deshalb dürfte auch die Fehlbehandlung Ihres Sohnes und die daraus entstandenen Folgen ein Fall für eine zivilrechtliche Regulierung durch einen im Medizinschadensrecht erfahrenen Anwalt sein. Dies gilt insbesondere im Blick auf die materielle Zukunftssicherung Ihres Kindes.
Eines "Menschenschutzvereins" bedarf es sicherlich nicht, nachdem in den letzten Jahren der Schutz der Patienten im Rahmen des Medizinschadensrechtes verbessert wurde. Auch könnte ein solcher Verein nicht vor persönlichen Versagen einzelner Beteiligter schützen. Wichtig erscheint mir, daß den Verantwortlichen im Krankenhaus Überlingen deutlich gemacht wird, daß sich so ein Vorgang nicht wiederholen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Schlierer MdL -Fraktionsvorsitzender-
Landesärztekammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Schreiben vom 19.03.2001
Behandlungsfehler Ihr Offener Brief vom 23.02.2001
... wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 23.02.2001, das wir zum Anlaß genommen haben, zunächst bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg rückzufragen, ob die dortige Gutachterkommission bereits mit der Überprüfung Ihres Vorbringens befaßt ist. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg ist für Beschwerden, die in Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen stehen, bzw. die dortige Gutachterkommission für geltend gemachte Behandlungsfehler zuständig. Fernmündlich wurde uns die Auskunft erteilt, daß ein Verfahren bei der dortigen Gutachterkommission bislang nicht vorliegt. Ihren Ausführungen entnehmen wir, daß sie sich mit anwaltlicher Unterstützung bereits mit der Haftpflichtversicherung des betroffenen Arztes in Verbindung gesetzt haben. Möglicherweise wäre für die weiteren Verhandlungen eine Stellungnahme der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftplicht hilfreich.
Wir legen diesem Schreiben das geltende Statut der Gutachterkommission zu Ihrer Information bei und stellen Ihnen anheim, dort einen entsprechenden Antrag einzureichen.
Eine Kopie diese Schreibens erhält die Bezirksärztekammer Südwürttemberg zur Information sowie das Sozialministerium Baden-Württemberg zur Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Hespeler
Geschäftsführerin
BEZIRKSÄRZTEKAMMER SÜDWÜRTTEMBERG, Schreiben mit Datum vom 13.03.2001
... bezugnehmend auf Ihren "Offenen Brief", der uns über die Landesärztekammer Baden-Württemberg erreicht hat, bedauern wir zunächst zutiefst Ihr Schicksal mit Ihrem Sohn Geoffrey.
Ihrem Schreiben entnehmen wir, dass Sie u. a. schon gegenüber dem Krankenhaus Überlingen und den behandelnden Ärzten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht haben, so dass eine Hilfe durch die Bezirksärztekammer Südwürttemberg, wie sie durch die Einschaltung der "Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg" möglich gewesen wäre, jetzt nicht mehr in Betracht kommt. Denn die "Gutachterkommission für Fragen ärztliche Haftpflicht" erstellt in der Regel nur dann mit Zustimmung der behandelnden Ärzte ein Gutachten darüber, ob in einer bestimmten Situation ein Behandlungsfehler stattgefunden hat, wenn wegen derselben Sache ein Gerichtsverfahren noch nicht eingeleitet worden ist.
Soweit Sie auf mögliche persönliche Verfehlungen von einzelnen Ärtinnen und Ärzten abheben, bitten wir um Verständnis dafür, dass ein dadurch etwa möglicher Verstoss gegen die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württember derzeit von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg nicht behandelt werden kann. Denn das wohl laufende gerichtliche Verfahren muss zunächst den Sachverhalt im einzelnen klären. Nach Abschluss dieses Verfahrens bleibt es Ihnen dann unbenommen, sich noch einmal an die Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu wenden und mitzuteilen, warum nach Ihrer Auffassung einer Ärztin oder ein Arzt im Zusammenhang mit der Behandlung Ihres Sohnes berufspflichtwidrig gehandelt haben soll.
Was schliesslich Ihre Klage darüber betrifft, dass Schadensersatz- und Unterhaltsansprüche nach Behandlungsfehlern von Gerichten und Versicherungsgesellschaften zu niedrig angesetzt werden, bittet die Bezirksärztekammer Südwürttemberg um Verständnis dafür, dass sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts nur die Aufgaben wahrnehmen darf, die der Landesgesetzgeber ihr im Heilberufe-Kammergesetz zuerkannt hat. Hierzu gehört die Überwachung der Berufspflichten von Ärztinnen und Ärzten, die Begleitung der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Überwachung der Ausbildung von Arzthelferinnen usw., aber nicht das Kümmern um höhere Schadensersatz- und Unterhaltsansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern. Da Sie insoweit in Ihrem "Offenen Brief" auch Politiker, Ministerien und Selbsthilfegruppen angesprochen haben, sind Sie auf dem richtigen Weg. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass die Bezirksärztekammer Südwürttemberg zu diesem Bereich keine Stellungnahme abgeben kann.
Wenn Sie schliesslich Unregelmässigkeiten in Überlingen anprangern, bitten wir ebenfalls um Verständnis dafür, dass die Bezirksärztekammer Südwürttemberg insoweit nicht tätig werden kann. Denn in dieser Hinsicht haben Sie nur ganz allgemein angesprochen, "dass man in Überlingen schon seit langem über Unregelmässigkeiten weiss". Dies reicht leider für ein Tätig werden der Bezirksärztekammer Südwürttemberg nicht aus.
Mit freundlichen Grüssen
(Prof. Dr. jur. Kamps)
Geschäftsführer
Dr. Hans-Peter Wetzel, Rechtsanwalt, Überlingen, Telefax vom 23.03.2001
..........Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich auf Ihr Schrben erst jetzt melde. Aus terminlichen und zeitlichen Gründen war mir eine Antwort vorher nicht möglich. Wie sie sicher wissen, bin ich derzeit außerordentlich stark angespannt im Wahlkampf. Außerdem bin ich nach wie vor in meinem Büro tätig. Ich habe also gewissermaßen derzeit eine absolute Doppelbelastung.
Ihre Mitteilung über den Verlauf der Geburt Ihres Kindes habe ich mit großer Bestürzung zur Kenntnis genommen. Ich selbst habe zwei Töchter im Alter von zwei und fünf Jahren. Ich war bei der Geburt meiner Töchter ebenfalls dabei und kann demzufolge auch Ihr Schicksal nachvollziehen.
Selbstverständlich ist es zwingend notwendig, dass solche Vorfälle gar nicht entstehen. Die Politiker haben dadurch die Verpflichtung über die Sozialministerien auf die Qualität der Krankenhäuser und Kliniken mitzuwirken.
Falls ich am Sonntag in den Landtag gewählt werde, werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen. Gerne bin ich auch bereit, die Situation persönlich mit Ihnen zu erörtern. In diesem Falle bitte ich Sie höflich um Terminvereinbarung mit meinem Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hans-Peter Wetzel
Redaktion Fliege, Schreiben vom 22.03.2001
...... haben Sie vielen Dank für Ihren Brief und den Themenvorschlag. Jürgen Fliege und die Redaktion freuen sich über solche Anregungen sehr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Fliege Ihnen nicht persönlich antworten kann. Die Vielzahl der Briefe macht dies unmöglich.
Leider können wir Ihnen heute keine Zusage machen, ob sich Ihr Wunsch in einer unsere Sendungen berücksichtigen lässt. Wir werden dies jedoch in unseren Redaktionssitzungen mit Jürgen Fliege beraten. Soweit es uns möglich ist, nehmen wir Ihre Problematik in unsere Themenliste auf und würden uns evtl. bei Ihnen melden.
Wir danken Ihnen herzlich für das große Vertrauen, das Sie uns in Ihrem Brief entgegen gebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion Fliege
DER SPIEGEL, Schreiben vom 23.03.2001
....vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Wir haben sie an das zuständige Ressort weitergegeben. Sollte die Redaktion Ihr Thema aufgreifen wollen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
DER SPIEGEL Redaktion Leser-Sevice
Am Donnerstag, 22.03.2001 15:49 haben wir folgende E-Mail an
norbert.zeller@mdl.landtag-bw.de gesandt:
Sehr geehrter Herr Zeller,
mit Verwunderung und tiefer Trauer nehmen wir zur
Kenntnis, dass unser Offener Brief vom 23.02.2001
persönlich gerichtet an Sie als unser Abgeordneter
und SPD Kandidat des Bodenseekreises und an
Ihre Spitzenkandidatin Frau Ute Vogt keinerlei Antwort
und Würdigung (von Hilfe getrauen wir uns sowieso
nicht zu reden und die hätten wir mehr wie dringend
notwendig) gefunden hat. Im Gegensatz dazu
waren und sind die Republikaner wenigstens bereit
schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Gerechtigkeit halber sei erwähnt, dass Frau
Petra Selg, Bodenseekreiskandidatin der Grünen,
erst vor einer Woche von unserem Brief erfahren hat.
Sie hat darauf bei uns angerufen und in einem langen
Gespräch menschliche Wärme vermittelt und einen
persönlichen Besuch bei uns angeboten.
Für die SPD sind wir offensichtlich ein Einzelfall auf
dessen Wählerstimme gut verzichtet werden kann.
Es ist halt nicht populistisch auf Ignoranz, Fehlverhalten
und Arroganz von Ärzten hinzuweisen. Wenn man nur
lange genug schweigt, dann werden die Betroffenen
auch wieder ruhig. Eine Rechnung die immer und immer
wieder aufgeht. Gerne würde ich Ihnen erzählen wie
es ist ein schwerbehindertes Kind 24 Stunden pflegen
zu müssen. Ein Kind das fast den ganzen Tag nur
schreit, das nicht schlafen kann (Schädigung des
Schlafzentrums im Hirn), usw., usw.
Weil deutsche Ärzte außer Magensonde, Beruhigungsmittel
und 2 mal Krankengymnastik die Woche nichts mehr anzubieten
haben, sind wir gezwungen bis in die Ukraine zu gehen um
geeignete Reha zu bekommen.
Sehr geehrter Herr Norbert Zeller denken Sie auch mal
an die, denen man durch Ärztepfusch das Leben zerstört
hat. Bitte vergessen Sie nicht, jeder kann der Nächste sein.
Mit freundlichen Grüßen
und der ehrlichen Hoffnung, dass Ihnen nie Ärztepfusch widerfährt
Als Anlage und zur Erinnerung noch einmal unser Offener Brief
Norbert Zeller <norbert.zeller@mdl.landtag-bw.de> antwortet per E-Mail am Freitag, 23.03.2001 10:10
... Ihren Brief habe ich an unseren Sozialpolitischen Sprecher, der selbst Arzt
ist, weitergegeben.
Dies aus dem Grunde, da ich der Meinung bin, im Interesse Ihres Anliegens
zu handeln. Sie wollen
doch sicher eine fundierte Antwort auf Ihre Fragen und nicht eine
populistische Aktion zu Wahlzeiten.
Ich bitte Sie deshalb, mein Vorgehen so zu sehen, dass es mir darum geht,
Ihnen vom bestmöglichen
Experten unserer Fraktion eine Stellungnahme zukommen zu lassen.
MIt freundlichen Grüßen
Norbert Zeller
SOZIALMINISTERIUM BADEN - WÜRTTEMBERG Schreiben vom 26.03.2001
... wir bedauern außerordentlich, dass Ihr Kind in einem baden-württembergischen Krankenhaus zu Schaden gekommen ist und möchten Ihnen dazu unser Mitgefühl aussprechen.
Das Sozialministerium als für die Krankenhausplanung zuständige Behörde unternimmt erhebliche Anstrengungen, um der Bevölkerung leistungsfähige geburtshilfliche Abteilungen und Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit haben wir daher für die Versorgung sogenannter Risikogeburten Perinatalzentren und perinatologische Schwerpunkte an ausgewählten Kliniken eingerichtet und kleine und weniger leistungsfähige Geburtshilfen aus dem Krankenhausplan herausgenommen. Darüber hinaus beteiligen sich alle Geburtshilfen in Baden-Württemberg an einem Qualitätssicherungsprogramm. Dies hat dazu geführt, dass im Landesdurchschnitt die baden-württembergische Geburtshilfe etwa im Bereich Säuglingssterblichkeit keinen Vergleich mit anderen Bundesländern oder dem europäischen Ausland zu scheuen braucht.
Allerdings wird man in keinem medizinischen Fachgebiet eine Versorgungsstruktur schaffen können, die Behandlungsfehler völlig ausschließt. Menschliches Tun wird ungeachtet allen Bemühens niemals in allen Fällen vollkommen sein können. An die ärztliche Berufsausübung ist jedoch angesichts der hiervon berührten Rechtsgüter ein strenger Maßstab anzulegen. Sie wird daher von der als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichteten Landesärztekammer Baden-Württemberg überwacht. Um von möglichen Behandlungsfehlern betroffene Patienten zu unterstützen, hat die Landesärztekammer Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht geschaffen, deren Tätigkeit von der Kammer finaziert wird. Die Landesärztekammer hat uns mitgeteilt, dass Sie Ihnen die für die Einleitung eines Verfahrens vor der zuständigen Gutachterkommission erforderlichen Unterlagen bereits mit Schreiben vom 19.03.2001 übermittelt hat. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit mit Ihrem Anwalt zu erörtern.
Das Sozialministerium selbst ist nicht befugt, Behandlungsfehler zu erfassen und zu veröffentlichen oder gegen einzelne Ärzte vorzugehen. Das geltende Recht verlangt vielmehr von den Geschädigten, bzw. von den Angehörigen, ihre Ansprüche aus einem Behandlungsfehler selbst durchzusetzren und dazu ggfs. sachkundige Hilfe oder auch die Gerichte in Anspruch zu nehmen. Patientenschutzgemeinschaften können dabei unterstützend mitwirken.
Auch wenn wir das Unglück, das Sie und Ihr Kind getroffen hat, nachträglich nicht mehr ungeschehen machen können, so wird es uns doch mahnen, weiter an der Verbesserung der Krankenversorgung in unserem Bundesland zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kohler
Ute Vogt <ute.vogt@t-online.de> schreibt per E-Mail am Mittwoch, 11.04.2001 08:53
... es tut mir sehr leid, dass Sie bislang keine Antwort von mir bekommen haben -
das ist in meinem Büro nicht üblich, ganz im Gegenteil. Ich kann mir das
Versäumnis nur damit erklären, dass ich in der heißen Phase des Wahlkampfes
verschiedene Post-Anlaufstellen hatte, dabei scheint Ihr Mail aus unerfindlichen
Gründen untergegangen zu sein - dafür bitte Sie einfach nur um Ihr
Verständnis.
Wie aus Ihren Schilderungen zu entnehmen ist, scheinen den Ärzten bei der Geburt
Ihres Sohnes schwerwiegende Fehler unterlaufen zu sein. So furchtbar das für den
einzelnen Betroffenen ist, ärztliche Fehler sind nicht immer zu vermeiden und
leider nie rückgängig zu machen.
Daran kann auch die Politik nichts ändern.
Wo die Politik nach meiner Meinung jedoch gefordert ist, das ist in der Frage
der Konsequenzen. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion in der Gesundheitspolitik
war und ist es, dass der Versicherte als Beitragszahler und Patient im
Mittelpunkt steht. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass
die Bundesregierung einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet ist,
dass sie dafür sorgen wird, dass Gesundheit für alle bezahlbar bleibt und jeder
den gleichen Anspruch auf eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung
hat. Daran arbeiten wir. Und auch daran, dass Selbsthilfeorganisationen, wie die
von Ihnen empfohlenen, einen höheren Stellenwert im Gesundheitswesen bekommen.
Denn die Erfahrungen von selbst Betroffenen sind für andere Betroffene
außerordentlich hilfreich.
Ich bin der Meinung, dass dort, wo es Mängel gibt, die Mängel benannt werden,
denn nur wo Mängel benannt werden, können sie beseitigt werden.
Von daher begrüße ich Ihre Forderung nach Öffentlichkeit grundsätzlich (ohne
Ihren konkreten Fall beurteilen zu wollen oder gar zu können).
Ich bitte Sie aber gleichzeitig zu bedenken, dass auch für die Ärzte - die
vielleicht einen Fehler gemacht haben - das gute Rechtsprinzip gelten muss,
wonach jeder solange als unschuldig zu gelten hat, bis ihm die Schuld
nachgewiesen wurde.
Herzliche Grüße
Ute Vogt, MdB
Fortsetzung folgt!